Abruf von Kinderpornografie im Internet soll strafbar sein11. Juni 2009 Die Hamburger Justizbehörde will das Verbot von Kinderpornografie im Strafgesetzbuch an das Internet-Zeitalter anpassen. Mit der Initiative solle erreicht werden, auch den absichtlichen Abruf von Kinderpornografie im Internet unter Strafe zu stellen, teilte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag mit. Die Justizbehörde habe das Thema zur Justizministerkonferenz am 24./25. Juni in Dresden angemeldet. Das Verbot von Kinderpornografie im Strafgesetzbuch stellt den Angaben zufolge noch den «Besitz» kinderpornografischen Materials unter Strafe. In Zeiten elektronischer Verbreitung führe diese Gesetzesfassung jedoch zu Problemen in der Strafrechtspraxis. Zum einen sei unter Juristen umstritten, wie der Begriff des «Besitzes» auf das Internet zu übertragen ist. Zum anderen gibt es erste Gerichtsentscheidungen, die auch eine Vorsatzproblematik aufwerfen. Das betrifft der Justizbehörde zufolge Fälle, in denen ein Beschuldigter zwar erwiesenermaßen Kinderpornografie auf seinem Computer nutzt. Das Gericht könne ihm aber keine ausreichenden Computerkenntnisse nachweisen, um Daten auf seinem Computer zu speichern. na/uk, ddp
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Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 11. Juni 2009 um 12:30 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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