Angeklagter macht keine Angaben


23. Oktober 2009

Angeklagter macht keine AngabenIm Prozess um den Mord an seiner Ehefrau hat der 75-jährige Angeklagte am Freitagmorgen zunächst keine Angaben zur Sache gemacht. Über seinen Anwalt ließ er vor dem Landgericht Verden wissen, dass er sich dazu nicht äußern werde. Die Verhandlung musste gleich anschließend unterbrochen werden, weil der 75-Jährige nur beschränkt verhandlungsfähig ist. Sie wurde nach einer halbstündigen Unterbrechung mit der Vernehmung eines Polizeibeamten als Zeugen fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Oyten vor, seiner 53-jährigen Ehefrau am Morgen des 3. Juni im Schlaf hinterrücks mit einem Revolver in den Kopf geschossen. Der Angeklagte soll die Tat aus Verzweiflung über seine persönliche finanzielle und unternehmerische Situation begangen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des 75-jährigen aus. Der Mann hatte auch den Hund der Familie erschossen und anschließend versucht, sich selbst zu töten. Er überlebte jedoch schwer verletzt. Ein Handwerker hatte die tote Frau und den Mann im Haus gefunden.

Bereits vor Beginn des Prozesses war klargeworden, dass der Mann an einer sogenannten hirnorganischen Persönlichkeitsstörung leidet. Deshalb könne jeweils nur vier Stunden verhandelt werden, hieß es. Der Anwalt des 75-Jährigen beantragte zu Beginn der Verhandlung am Freitag, dass sein Mandant nochmals auf seine Verhandlungsfähigkeit hin untersucht wird. Daraufhin wurde der Prozess zunächst unterbrochen.

Zum Prozessauftakt ist ein Sachverständiger geladen. Bis Mitte November sind zunächst sechs weitere Prozesstage angesetzt.

na/ddp

 

 

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