Baden-Württemberg: Ausländischer Analphabet wird nicht eingebürgert26. Februar 2009 Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, wird in Baden-Württemberg nicht eingebürgert. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil und widersprach damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Zur Begründung hieß es, eine soziale, politische und gesellschaftliche Integration setze die Möglichkeit voraus, hiesige Medien zu verstehen und mit der deutschen Bevölkerung zu kommunizieren. Allein mündliche Sprachkenntnisse seien nicht ausreichend. Geklagt hatte ein 1970 geborener Türke, der seit 20 Jahren in Deutschland lebt. Der Mann hat nach eigenen Angaben nie die Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und hat eine Niederlassungserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnten die Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe ab. Der VGH erklärte, der Einbürgerungsbewerber müsse zumindest in der Lage sein, etwa Schreiben und Formulare in deutscher Sprache selbstständig zu lesen und zu verstehen. Schriftliche Erklärungen, die in seinem Namen abgegeben werden, müsse er zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach selbstständig auf Richtigkeit überprüfen können. Andere Integrationsleistungen des Klägers müssten nicht als Ausgleich für die Defizite im Spracherwerb anerkannt werden. Als Beispiele nannte der VGH den festen Arbeitsplatz, den der Kläger seit langem habe sowie die gute Integration seiner Kinder. Die Revision wurde nicht zugelassen. (Urteil vom 22. Januar 2009; Az. 13 S 729/08) na/uk, ddp
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Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 26. Februar 2009 um 11:08 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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