Baden-Württemberg verweigert Mediziner Friedl Abfindung


12. Mai 2009

Der wegen Körperverletzung verurteilte Freiburger Mediziner Hans Peter Friedl erhält nun doch keine Millionenabfindung vom Land für sein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis. «Das Land Baden-Württemberg wird an dem Vergleich mit Professor Friedl nicht festhalten», teilte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) am Dienstag in Stuttgart mit.

Mit dem Ende April ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim (VGH) im Rechtsstreit über die Kündigung der Berufungsvereinbarung sei eine neue Situation eingetreten, sagte der Minister. Diese mache «den Vergleich hinfällig». Das Universitätsklinikum Freiburg sei nicht zur Zahlung aus dem Vergleich verpflichtet. Das Disziplinarverfahren werde fortgeführt. Frankenberg rechnet allerdings nicht mit einem raschen Abschluss.

Der Beschluss des VGH vom 24. April bestätigt eine vom Wissenschaftsministerium im Jahr 2004 ausgesprochene Kündigung der Berufungsvereinbarung. Als Folge davon könne Friedl keine Einnahmen aus Privatliquidation mehr erzielen, betonte Frankenberg. Der Vergleich aber sehe eine Abfindung für entgangene und künftige Einkünfte aus Privatliquidation vor.

Friedl war im Februar 2003 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 24 300 Euro verurteilt worden. Ihm waren mehrere Kunstfehler angelastet worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil Anfang 2004. Ein Berufsverbot hatten die Richter nicht verhängt.

Aufgrund der Vorwürfe war Friedl bereits seit dem Jahr 2000 vom Dienst vorläufig suspendiert. Er erhielt jedoch auf Grundlage des baden-württembergischen Dienstrechts weiter sein volles Grundgehalt. Ende Februar 2009 wurde entschieden, dass Friedl eine Abfindung in Höhe von 1,98 Millionen Euro erhält, damit er aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Frankenberg war dafür heftig kritisiert worden.

na/uk, ddp

 

 

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