Bamberger fordert Werbeverbot für kommerzielle Sterbehilfe29. Januar 2010
Bamberger schlug vor, Organisationen, die öffentlich den Freitod anpreisen, sollten bis zu zwei Jahre Gefängnis oder einer Geldstrafe drohen. Strafbar machten sich demnach alle, die anstößige Werbeslogans verbreiten, öffentlich über Wege in den Freitod informieren oder mit Aufrufen zur Selbsttötung Geld verdienen wollen. Die SPD-Justizminister der Länder diskutieren derzeit, ob sie den Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Laut Bamberger gibt es aber keine Möglichkeit, jemanden zu bestrafen, «der grundsätzlich bereit ist, anderen beim Selbstmord zu helfen». Das sei nicht mit dem hiesigen Rechtssystem vereinbar. Denn da in Deutschland niemand für den Versuch bestraft werde, sich selbst das Leben zu nehmen, sei es auch nicht strafbar, wenn ihm ein anderer dabei hilft. «Wenn es im Einzelfall nicht strafbar ist, wie kann der Staat den bestrafen, der das drei- oder viermal macht», sagte Bamberger. Ende vergangener Woche war bekannt geworden, dass der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Kusch erneut in zwei Fällen Hilfe beim Selbstmord geleistet hat. In den vergangenen Jahren hatte der Jurist eine bundesweite öffentliche Debatte über aktive Sterbehilfe entfacht, weil er mehrere Menschen bei der Selbsttötung begleitet hatte. na/ddp
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Dieser Artikel wurde am Freitag, 29. Januar 2010 um 12:48 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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