Bei Diebstahl mobiler Navis oft kein Ersatz durch Teilkasko28. Dezember 2009
Die kleinen Routenfinder stehen festeingebauten Navigationsgeräten in Funktionalität und Genauigkeit kaum nach. Da sie wegen der integrierten Satellitenantenne (GPS) zumeist variabel in einer Halterung hinter der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt sind, werden sie für Diebe leicht erkennbar und zur begehrten Beute. Deshalb rät der KS, sie beim Verlassen des Fahrzeugs mitzunehmen. Das schütze vor Diebstahl und Aufbruchbeschädigungen. Allerdings sei die Mitnahme des Monitors allein oft nicht ausreichend, weil Diebe angesichts der sichtbaren Halterung vermuten könnten, dass die Navigationseinheit irgendwo im Wagen verstaut sei. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, muss also auch die Halterung demontieren und beides mit in die Wohnung nehmen. Problematisch ist laut KS die Nutzung von Routenfindern, die in einem Handy integriert sind. Wer das Handy zur Navigation während der Fahrt anfasse, mache sich strafbar. Denn bereits das In-die-Hand-Nehmen sei ein Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer (Paragraf 23 -1a- Straßenverkehrsordnung). Dabei spiele es keine Rolle, ob man telefoniere oder die Routenfunktion bediene. na/ddp
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Dieser Artikel wurde am Montag, 28. Dezember 2009 um 08:18 erstellt und ist in der Kategorie Wissen / Technik abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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