Bundeskabinett beschließt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes25. November 2009
Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) wertete die Änderung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld als angemessene Reaktion auf die erwartete höhere Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr. «Wir müssen davon ausgehen, dass es im nächsten Jahr noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt gibt», sagte Jung. Deshalb bleibe auch 2010 die Sicherung von Arbeitsplätzen eine Herausforderung. «Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage überstehen, ohne Arbeitnehmer entlassen zu müssen», sagte Jung. Dadurch hätten im laufenden Jahr Hunderttausende Arbeitsplätze gerettet werden können. Die neue Verordnung regelt die Verlängerung der nach Gesetz sechsmonatigen Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld. 2009 gilt wegen der Wirtschaftskrise eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Sie gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit 2009 begonnen haben. Ohne die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung sechs Monate betragen. na/ddp
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Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 25. November 2009 um 11:32 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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