Bundesregierung muss verfassungswidrige Hartz-IV-Sätze überarbeiten


09. Februar 2010

Die Bundesregierung muss die Regelsätze für Hartz IV neu berechnen und ihre damit bislang größte Sozialreform grundlegend überarbeiten. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat heute der Klage dreier Familien stattgegeben und damit entschieden, dass die derzeitigen Regelberechnungen für das Arbeitslosengeld II gesetzeswidrig sind. Bis zum 1. Januar des kommenden Jahres muss nun ein neuer Berechnungsschlüssel gefunden worden, bis dahin bleibt der bestehende noch in Kraft. Ob dieser den Beziehern tatsächlich mehr Geld bringt, ist derzeit allerdings noch unklar. In seltenen Fällen können Bedürftige nun ergänzende Leistungen beantragen, die eine Sicherung der Existenzgrundlage gewährleisten. Die derzeitige Summe aus Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, die Hilfebedürftige als Arbeitslosengeld II erhalten, liegt bei 359 Euro monatlich. Kinder erhalten einen Teilbetrag davon, unter sechs Jahren sind das 60 Prozent, unter 14 Jahren 70 Prozent und darüberhinaus bis 18 Jahren 80 Prozent. Die genaue Berechnung dieser Teile sei nicht transparent genug, hierbei verlangten die Richter Nachbesserungen. Es sei etwa unklar, warum Kinder bis sechs Jahren, die sich noch im Wachstum befinden und damit deutlich häufiger neue Kleidung benötigen als Erwachsene, weniger Geld dafür erhalten. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Klaus-Jürgen Papier, sprach in diesem Zusammenhang von “Schätzungen ins Blaue hinein”, die “einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider” laufen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte im Vorfeld des Urteils “Leitplanken und mächtig Hausaufgaben” für die Regierung erwartet. Anstelle von höheren Finanzhilfen halte sie jedoch künftig auch Sachleistungen wie Nachhilfe oder Schulessen für Hartz- IV-Empfänger für vorstellbar.

na/dts

 

 

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