Bundestag billigt Schaffung von «Bad Banks»03. Juli 2009
Das «Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung» sieht vor, dass die Banken auf freiwilliger Basis «toxische» Aktiva mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften – sogenannte Bad Banks (übersetzt: schlechte Banken) übertragen. Im Gegenzug sollen sie vom staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen erhalten, die von den Bad Banks begeben werden. Der SoFFin soll insgesamt eine marktgerechte Vergütung für die Garantie erhalten. Die Banken sollen jährlich für maximal 20 Jahre aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag einen Ausgleich an die Zweckgesellschaft zahlen, und interessierte Institute müssen vor einer Übertragung auf die Zweckgesellschaft sämtliche Risiken bezüglich der Wertpapiere offenlegen. Stichtag für den «Bilanzabgang» soll der 30. Juni 2008 sein. Nach einer auf sie zugeschnittenen Variante des Modells sollen zudem die Landesbanken neben Risikopapieren auch ganze Geschäftsfelder auslagern können. Dafür sollen eine neue «Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung» sowie mehrere «Abwicklungsanstalten» errichtet werden. Diese Anstalten, die entgegen den ursprünglichen Vorstellungen Steinbrücks nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern angesiedelt sein können, sollen nicht dem Kreditwesengesetz unterliegen und ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bilanzieren müssen. na/uk, ddp
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Dieser Artikel wurde am Freitag, 03. Juli 2009 um 14:01 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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