
Pornografie hat keine schädlichen Wirkungen auf Jugendliche. Das ist das Ergebnis einer Studie des Leipziger Jugendforschers, Soziologen und Sexualwissenschaftlers Kurt Starke, die heute von der “Mainzer Huch Medien GmbH” veröffentlicht wurde. Von dem Ergebnis sind Kinder- und Gewaltpornografie ausgeklammert, “Pornografie per se” sei aber prinzipiell nicht schädlich für die Heranwachsenden. “Diese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz”, so Starke. In der öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als “Opfer” von Pornografie dargestellt. Heranwachsende würden Pornografie heutzutage auf unterschiedliche Weise nutzen, sogar teilweise selbst herstellen und verbreiten, was das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie unhaltbar mache. Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht nachweisbar. Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar noch verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in Bezug auf das Internet “realitätsfern und diskriminierend” an.
na/dts, Foto: ©
Sundve, Creative Commons 2.0, über dts Nachrichtenagentur
Andere Länder, andere Vorschriften – Autofahrer sollten sich vor Fahrten ins Ausland erkundigen, welche Besonderheiten die Straßenverkehrsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielländern aufweisen. «In etlichen Ländern gelten Verkehrsbestimmungen, mit denen Urlauber wohl nicht rechnen», schildert Thomas Dürnsteiner, Touristikfachmann des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC in Wien, seine Erfahrungen. So sieht beispielsweise ein Gesetz in San Marino vor, dass Fahrer am Steuer nicht rauchen dürfen. Auch in anderen Ländern findet man immer wieder überraschende Vorschriften.
Viele Mietwagen-Verträge sehen vor, dass der Mieter bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt für Schäden an dem gemieteten Fahrzeug haftet. Eine solche Regelung ist jedoch unwirksam, wie das Oberlandesgericht Köln (AZ: 11 U 159/09) entschieden hat. Denn sie widerspricht dem Sinn des neuen Versicherungsvertragsgesetzes. 