Erstmals Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendlichen16. Dezember 2008 Vor dem Landgericht Berlin wird seit Dienstag erstmals über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen zur Tatzeit jugendlichen Straftäter verhandelt. Es ist der erste Prozess in Berlin, seit das Jugendgesetz dahin gehend bundesweit im vergangenen Sommer ergänzt worden war. Zuvor konnte nachträgliche Sicherungsverwahrung nur für erwachsene Straftäter verhängt werden. Im Hinblick auf das bevorstehende Haftende im Juni 2009 hatte die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag gestellt. Der damals 17-Jährige war im August 1988 war vom Stadtgericht Berlin-Ost wegen Mordes und Vorbereitung zum Mord in Tateinheit mit Kindesentführung und sexuellen Missbrauchs zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie angeordnet. 1991 war die Strafe in eine Jugendstrafe von zehn Jahren umgewandelt worden. Die vergangenen 20 Jahre hat der heute 38-jährige sowohl im Gefängnis als auch in psychiatrischen Einrichtungen verbracht. Im November 1987 hatte der Jugendliche bei Berlin zwei sieben Monate alte Säuglinge nacheinander im Kinderwagen entführt, während die Mütter im Geschäft waren. Weil Passanten kamen, war er im ersten Fall aus Angst vor Entdeckung geflüchtet, ohne dem Kind etwas anzutun. Den zweiten Säugling hatte er unter einer Eisenbahnbrücke erst sexuell missbraucht und dann getötet. In dem im Prozess verlesenen Urteil war der damals 17-Jährige von einem Gutachter als ein zurückgebliebener, aggressiver Jugendlicher mit Verhaltensauffälligkeiten und kriminellen Gewohnheiten beschrieben worden. Er war mehrfach in Kinderheimen und wurde in den Jugendwerkhof eingewiesen. Der Prozess wird am 6. Januar fortgesetzt. ddp/beb/wsd
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Dieser Artikel wurde am Dienstag, 16. Dezember 2008 um 16:30 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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