Freispruch im Prozess um «Nixe von Boltenhagen»


23. November 2009

Freispruch im Prozess um «Nixe von Boltenhagen»Im Prozess um die «Nixe von Boltenhagen» sind die beiden Angeklagten aus dem südpfälzischen Wörth am Montag vom Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat freigesprochen worden. Das Amtsgericht Grevesmühlen sah es nicht als erwiesen an, dass der 31 Jahre alte Kaufmann und seine 28 Jahre alte Ehefrau etwas mit dem mysteriösen Verschwinden der Bronzefigur 2006 aus Boltenhagen zu tun haben. Die Richter folgten mit ihrem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Verbleib der Skulptur bleibt weiter ungeklärt.

Zuvor hatte der Geschäftsführer einer Kunstgießerei aus Rheinland-Pfalz als Zeuge bestätigt, dass es zwei Figuren der Nymphe gab. Unklar war bislang gewesen, ob es sich bei der Figur in Boltenhagen und der später auf dem Priwall bei Travemünde nahe Lübeck (Schleswig-Holstein) aufgestellten Statue um ein und dieselbe Nixe handelte. Nach der Aussage des Herstellers revidierte ein Gutachter seine Expertise, wonach die vor Travemünde installierte Figur schon vor April 2007 in der Nähe von Meerwasser gestanden haben muss.

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass die Angeklagten die «Nixe von Boltenhagen», die sie 2005 am Strand aufstellen ließen, im Februar 2006 selbst dort abmontiert oder dies zumindest veranlasst hatten. Laut Anklage soll dieselbe Nixe im April 2007 vor Travemünde dann wieder aufgebaut worden sein. Das Paar hatte nach dem Verschwinden der Boltenhagener Skulptur bei der Polizei Strafanzeige wegen Diebstahls gestellt.

Die 28-Jährige hatte als frühere Geschäftsführerin der Firma »Nymphenworld« die Nixe in Boltenhagen installieren lassen und die Vermarktungsrechte beansprucht. Die Skulptur war nach dem Abbild der ehemaligen »Miss Rheinland-Pfalz« geformt worden. Händler im mecklenburgischen Ostseebad konnten Miniaturmodelle der Meerjungfrau auf Kommissionsbasis verkaufen. Der Anklage zufolge wollte die Firma mit der Skulptur vor Travemünde ein ähnliches Geschäftsmodell verfolgen.

Staatsanwalt Thomas Bardenhagen gab in seinem Plädoyer zwar zu verstehen, dass ihm letztendlich Zweifel an der Unschuld der Angeklagten blieben. Er beantragte jedoch Freispruch, da nach seinen Worten auch an der Schuld hinreichende Zweifel bestünden.

Die beiden Verteidiger kritisierten die Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Polizei. So habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden, ohne die beiden Beschuldigten vorher zu den Vorwürfen zu hören. Das Paar wäre jederzeit in der Lage gewesen, Belege für die Existenz einer zweiten Figur vorzulegen, sagte Rechtsanwalt Jan Marcus Schulte. Er bemängelte zudem, dass Teile der Ermittlungsakten und des Gutachtens der Öffentlichkeit vor Verfahrensbeginn zugespielt worden seien.

Unmittelbar nach dem Richterspruch kündigte die 28-Jährige die Installation einer neuen Nixe an einem Strandabschnitt der Ostsee an. Wo das in Kürze geschehen soll, ließ sie offen. Die »Nixe von Travemünde war bei einem Autounfall 2008 zerstört worden.

na/ddp

 

 

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