Freispruch im Prozess um «Tiefgaragenmord»26. Januar 2010
Während der hagere Mann das Urteil fast regungslos aufnahm, verließen die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger aufgetreten waren, beinahe fluchtartig und wortlos den Gerichtssaal. Deren Vertreterin hatte ebenso eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert wie der Oberstaatsanwalt. In einer rund einstündigen Urteilsbegründung legte der Vorsitzende Richter Richard Caspar dar, warum es nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes kam. So sehe die Schwurgerichtskammer «keine ausreichenden Beweise» für eine Tatbeteiligung und für das von der Anklage angenommene Motiv des Landschaftsgärtners. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, er habe die Patin des Kindes getötet, um zu verhindern, dass seine Tochter ihr vom sexuellen Missbrauch durch den eigenen Vater berichtet. Den Mord hatte der Angeklagte stets bestritten, den Missbrauch aber eingeräumt. Es fehlten «wichtige Glieder in der Beweiskette» sagte Caspar. So sei etwa nicht bewiesen, dass Susanne M. vom Missbrauch wusste oder die Tochter des Angeklagten sich ihr anvertrauen wollte. Zudem habe das von Zeugen erstellte Phantombild keine Ähnlichkeit mit dem Angeklagten und die unter einem Fingernagel des Opfers gefundene DNA stimme nicht mit der von Peter S. überein. Nach den Zeugenaussagen sei auch zweifelhaft, ob dem Mann die Tat überhaupt zuzutrauen ist. «Das Gericht hatte daher keine andere Wahl, als im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden und ihm vom Mordvorwurf freizusprechen», argumentierte der Richter. Als Täter komme auch ein Unbekannter in Frage. Belastende Momente wie etwa der von Mitgefangenen während der Untersuchungshaft bezeugte Ausspruch des Angeklagten, er wisse, wie sich ein Blutrausch anfühle, bewertete das Gericht skeptisch. «Mit belastenden Angaben von Mitgefangenen muss man vorsichtig sein», sagte Caspar. Diese erhofften sich davon häufig nur einen Strafrabatt. Dass das Handy des Angeklagten zur Tatzeit zwischen 6.00 Uhr und 8.45 Uhr abgeschaltet gewesen sei, reiche ebenfalls nicht als Beweis aus. Schließlich habe seine damalige Verlobte ihm zwar ein falsches Alibi gegeben, dennoch sei aber nicht nachweisbar, dass er sich tatsächlich in der Tiefgarage aufgehalten habe. Nach dem Urteilsspruch zeigte sich S.s Verteidiger Peter Doll zufrieden. «Letztendlich ist es so gekommen, wie wir es erwartet hatten», sagte er auf ddp-Anfrage. Die Staatsanwaltschaft habe sich «verrannt». Doll geht davon aus, dass die Anklage in Revision gehen wird. Ähnlich war die Einschätzung der Anwältin der Nebenkläger, Andrea Kühne. Sie wertete das Urteil als «Zweifelsfreispruch». «Ich bin insofern nicht überrascht, weil es ein Indizienprozess war und da immer juristische Unwägbarkeiten da sind», kommentierte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. na/ddp
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Dieser Artikel wurde am Dienstag, 26. Januar 2010 um 12:48 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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