Freisprüche im Prozess um «Nixe von Boltenhagen»


23. November 2009

Freisprüche im Prozess um «Nixe von Boltenhagen»Im Prozess um das mysteriöse Verschwinden der «Nixe von Boltenhagen» sind die beiden Angeklagten vom Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat freigesprochen worden. Der Geschäftsführer einer Gießerei aus Rheinland-Pfalz hatte am Montag vor dem Grevesmühlener Amtsgericht als Zeuge bestätigt, dass es von der Bronzestatue zwei Modelle gab. Seine Firma habe die Boltenhagener Figur und auch die später in Travemünde aufgestellte Skulptur hergestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten daraufhin auf Freispruch.

Die 27 Jahre alte ehemalige Inhaberin und der 31 Jahre alte frühere Verkaufmanager der Firma «Nymphenworld» aus dem südpfälzischen Wörth hatten 2006 den Diebstahl der lebensgroßen Bronzestatue am Strand des mecklenburgischen Ostseebades angezeigt. Laut der ursprünglichen Anklage sollten sie aber selbst für den Abbau und das Aufstellen derselben Figur an anderer Stelle verantwortlich gewesen sein.

Die Figur war Anfang 2005 über Nacht am Boltenhagener Ostseestrand aufgestellt worden. Wenige Monate später beanspruchte die Firma «Nymphenworld» die Vermarktungsrechte an der Skulptur. Folge war ein Streit mit den Gewerbetreibenden des Ortes, die für Werbung oder Darstellungen der Nymphe auf ihren Artikeln eine Gebühr zahlen sollten. Ende Februar 2006 verschwand die Figur wieder. Im April 2007 wurde dann eine Nixenfigur am Priwall von Travemünde, dem Strandbereich von Lübeck, aufgebaut.

Die Staatsanwaltschaft war anfangs davon ausgegangen, dass die Angeklagten den Abbau der Nixe in Boltenhagen und das Aufstellen der Figur in Travemünde selbst organisierten, um dort ein ähnliches Vermarktungsmodell wie in Boltenhagen zu starten.

na/ddp

 

 

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