Gericht verurteilt Schönheitschirurgen zu fünf Monaten Gefängnis


28. Oktober 2009

Gericht verurteilt Schönheitschirurgen zu fünf Monaten GefängnisDas Amtsgericht Würzburg hat am Mittwoch einen 76-jährigen Schönheitschirurgen aus Düsseldorf wegen vorsätzlicher Körperverletzung und dreifachen versuchten Betrugs zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Schöffengericht sah es nach zwei Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte bei einer Bauchdeckenkorrektur in seinem Zentrum für ästhetische Medizin in Würzburg Anfang August 2004 gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat.

Der 76-Jährige habe bei der Operation vorsätzlich eine Gaze eingebracht, die bei dem 30-jährigen Patienten anschließend anhaltende Schmerzen und Beschwerden verursachte, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Behl. Der Fremdkörper wurde mehr als ein Jahr später an der Universitätsklinik Würzburg entfernt.

Dem Angeklagten habe außerdem versucht, sich unberechtigte Übernachtungskosten von der Staatskasse zu erschleichen, hieß es. 2005 blieb er als Patient dem Würzburger Uniklinikum 1500 Euro schuldig, weil er nicht versichert war und sich als mittellos ausgab, obwohl er eine hohe Altersrente von fast 3700 Euro monatlich bezog.

Eine Strafaussetzung zur Bewährung kam für das Gericht nicht in Frage. «Er hat keinerlei Reue oder Schuldeinsicht gezeigt. Wir sind der Meinung, dass er bei einer Bewährungsstrafe morgen genauso weitermachen würde wie bisher», betonte Behl.

Der 76-Jährige stand schon zum dritten Mal vor Gericht. Bereits im Februar muss er sich der erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat wegen einer verpfuschten Brustoperation eine weitere Anklage gegen ihn erhoben.

na/ddp

 

 

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