Holzklotz-Prozess: Verteidigung plädiert auf Freispruch


19. Mai 2009

Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg hat die Verteidigung am Dienstag Freispruch für den Angeklagten gefordert. Der Anwalt betonte in seinem Plädoyer vor dem Oldenburger Landgericht, die in dem Prozess vorgelegten Indizien reichten nicht aus für eine Verurteilung. Er hatte sich zu Beginn seiner Ausführungen an den Ehemann des Opfers gewandt und gesagt, sein Mandant lasse ihm sagen, es tue ihm leid, was mit seiner Frau passiert sei.

Der Anwalt räumte ein, dass sein Mandat bei der Polizei vernehmungsfähig gewesen sei. Zugleich zweifelte er aber ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses bei der Polizei an.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Vortag wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Nikolai H. den Holzklotz von der Brücke geworfen hat. Rund 14 Monate nach der Tat soll am Mittwoch (20. Mai) das Urteil fallen.

Nikolai H. hatte sich rund zwei Wochen nach dem Holzklotzwurf vom Ostersonntag 2008 als Zeuge bei der Polizei gemeldet. Im Mai 2008 wurde der 31-Jährige dann als mutmaßlicher Täter festgenommen. Im Verhör gestand er die Tat zunächst. Wenige Wochen später widerrief er sein Geständnis jedoch.

Der sechs Kilogramm schwere Holzklotz war am 23. März vergangenen Jahres gegen 20.00 Uhr von einer Brücke auf die A 29 geworfen worden. Das Geschoss durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete die 33-jährige Beifahrerin.

na/uk, ddp

 

 

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