Karlsruhe befasst sich erneut mit Luftsicherheitsgesetz


09. Februar 2010

Karlsruhe befasst sich erneut mit LuftsicherheitsgesetzDas Bundesverfassungsgericht befasst sich heute erneut mit der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. Der Zweite Senat verhandelt über eine Normenkontrollklage der Bundesländer Bayern und Hessen gegen mehrere Regelungen des seit 2005 geltenden Gesetzes. Im Mittelpunkt dürften Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen eines Bundeswehreinsatzes bei der Terrorabwehr im Inneren stehen.

Der Erste Senat hatte im Februar 2006 entschieden, dass ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug auch im äußersten Notfall nicht von der deutschen Luftwaffe abgeschossen werden darf. Im Zentrum dürfte nun die Frage stehen, ob für das, was das Luftsicherheitsgesetz immer noch erlaubt – etwa das «Abdrängen» von Flugzeugen oder das «Androhen» des Einsatzes von Waffengewalt – eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre. Dieser Meinung sind die beiden klagenden Länder.

Das Luftsicherheitsgesetz war infolge der Flugzeug-Attentate vom 11. September 2001 in den USA und des Irrflugs eines Sportflugzeugs über Frankfurt am Main vom 5. Januar 2003 ins Leben gerufen worden.

na/ddp

 

 

Weitere Artikel die Sie auch interessieren könnten:
Karlsruhe befasst sich erneut mit Luftsicherheitsgesetz
Luftsicherheitsgesetz erneut auf Prüfstand
Karlsruhe prüft Einsatz der Bundeswehr im Inneren
Karlsruhe prüft Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inneren
Orgelwoche 2010 befasst sich mit dem Sinn des Lebens
Bundesrat befasst sich mit Steuerdaten-CD
Münchner Sicherheitskonferenz befasst sich mit Ressourcenerhaltung








 

 

RSS Feed Twitter Feed

 

 

 




Copyright © 2008 - 2009     News Adhoc | Impressum / Rechtshinweise | Netiquette | AGB | Finanz | Shopping | News & Nachrichten
Sex Up | Lotteriespiele | Rotlicht
Sie sind hier: » Karlsruhe befasst sich erneut mit Luftsicherheitsgesetz auf News Adhoc