Kein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Piusbrüder


29. Juli 2009

Kein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen PiusbrüderDie Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach dem NS-Vergleich der traditionalistischen Piusbruderschaft kein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund sei das Recht auf freie Meinungsäußerung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf ddp-Anfrage am Mittwoch in Stuttgart. Bei dem von den Traditionalisten veröffentlichten Aufruf zum «friedlichen» Protest gegen den Christopher Street Day (CSD) in Stuttgart handle es sich um eine «Meinungsäußerung, die eine wertende Tatsache darstellt». Vor allem sei keine «Aufforderung zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen» enthalten.

Die Veranstalter des Christopher Street Day (CSD) in Stuttgart hatten Strafanzeige gestellt, weil die Piusbruderschaft Anfang Juli in ihrem «Mitteilungsblatt» in der Rubrik «Untergang des Abendlandes» zum Protest gegen den «perversen» CSD aufgerufen hatte. In dem Text heißt es unter anderem: «Wie stolz sind wir, wenn wir in einem Geschichtsbuch lesen, dass es im Dritten Reich mutige Katholiken gab, die sagten: ´Wir machen diesen Wahnsinn nicht mit!´. Ebenso muss es heute wieder mutige Katholiken geben!»

na/ddp

 

 

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