OLG verwehrt Ersatz für entgangenen Gewinn aus Optionsscheingeschäft


24. September 2009

OLG verwehrt Ersatz für entgangenen Gewinn aus OptionsscheingeschäftWer mit der von einem Schuldner erwarteten Geldsumme fiktive Spekulationsgeschäfte mit Optionsscheinen betreibt, kann von ihm bei nicht fristgerechter Zahlung nur unter bestimmten Umständen den entgangenen Gewinn als Schadenersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Dazu müsse der spekulierende Gläubiger den Schuldner vorher in einem Warnhinweis auf die Gefahr eines außergewöhnlich hohen Schadens hingewiesen haben, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger geltend gemacht, dass ihm ein Gewinn von rund 64 000 Euro entgangen sei, weil die Zahlung des säumigen Schuldners über 95 000 Euro nicht fristgerecht bei ihm einging und er mit dieser Summe nicht wirklich spekulieren konnte. Weil er das Geld nicht erhielt, listete er Optionsscheine zunächst nur in einem fiktiven «Depot» auf, wobei er behauptete, bereits nach kurzer Zeit erhebliche fiktive Gewinne erzielt zu haben.

Er klagte wegen dieses angeblichen «Verzugsschadens» auf Ersatz des hypothetischen Spekulationsgewinns – zunächst gegen den Schuldner und dann auch noch gegen seine eigenen Anwälte, die ihn im Streit mit dem Schuldner – einem Architekten – vertreten hatten. Das OLG befand aber, dass solche fiktiven Optionsscheingeschäfte zwar gesetzmäßig, aber Wetten und Spielen sehr ähnlich seien. Sie hätten damit eine andere Qualität als Anlagen in Standardwerten wie etwa Aktien. Im vorliegenden Fall habe es sich um den «Versuch einer risikolosen Spekulation auf Kosten des säumigen Schuldners» gehandelt. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

na/ddp

 

 

Weitere Artikel die Sie auch interessieren könnten:
Software AG steigert Umsatz und Gewinn
Deutsche Bank kann 2009 Gewinn erwirtschaften
Dresdner Staatskapelle engagiert Luisi-Ersatz für Konzerte
OHB steigert Umsatz und Gewinn
Bei Diebstahl mobiler Navis oft kein Ersatz durch Teilkasko
Stada steigert Gewinn
Krise drückt auf EnBW-Gewinn








 

 

RSS Feed Twitter Feed

 

 

 




Copyright © 2008 - 2009     News Adhoc | Impressum / Rechtshinweise | Netiquette | AGB | Finanz | Shopping | News & Nachrichten
Sex Up | Lotteriespiele | Rotlicht
Sie sind hier: » OLG verwehrt Ersatz für entgangenen Gewinn aus Optionsscheingeschäft auf News Adhoc