Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe13. November 2009
In Niedersachsen hatten Polizei und Behörden nach dem Amoklauf von Winnenden im März zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgerufen. Wie die Goslarer Polizei betonte, dürfen aber nur Waffenscheininhaber die Waffen persönlich abgeben. Alle anderen Personen dürften geerbte, gefundene oder nicht mehr benötigte Waffen auf gar keinen Fall selbst zur Entsorgung bringen, hieß es. Sachverständige der Kommunen und Polizeidienststellen holten die Waffen nach Absprache zu Hause ab. Ein Polizeisprecher betonte, das Waffengesetz sehe keine Ausnahmeregelungen für Personen vor, die dem Aufruf zur freiwilligen Abgabe von Waffen folgten. Alleine in Goslar liefen in mindestens sieben gleichartigen Fällen Ermittlungen. Landesweit waren nach dem Aufruf von Polizei und Behörden in der Zeit von März bis Juli mehr als 9500 Waffen aus privaten Haushalten abgegeben worden. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte diese Zahl im August als «vollen Erfolg» gewertet. na/ddp
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Dieser Artikel wurde am Freitag, 13. November 2009 um 11:17 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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