Siegburger Foltermord kommt erneut vor Gericht


03. Februar 2009

Rund zweieinhalb Jahre nach dem brutalen Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg (Nordrhein-Westfalen) beschäftigt sich im April das Landgericht Bonn erneut mit der Tat. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte, hat die 2. Große Strafkammer zu prüfen, ob gegen den Haupttäter Pascal I. eine lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung «unter Vorbehalt» zu verhängen ist.

Der Angeklagte war im Jahr 2007 wegen der Tat zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben worden. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe geht. Die Revisionen des Angeklagten und seiner beiden Mittäter wurden vom BGH verworfen. Die beiden anderen Angeklagten waren zu 14 Jahren Haft und zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Die Männer hatten vor Gericht eingeräumt, am 11. November 2006 einen Mitgefangenen zunächst gequält und erniedrigt, und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.

Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Bonn hat als ersten Verhandlungstag den 24. April festgesetzt. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage vorgesehen. Mit einem Urteil wird für Anfang Mai gerechnet.

ddp/map/pon
 

 

 

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