USA beantragen Auslieferung Roman Polanskis23. Oktober 2009
Das Bundesamt werde das Auslieferungsersuchen an den Kanton Zürich zwecks Anhörung von Polanski weiterleiten. Es werde, gestützt auf die Anhörung und auf die Stellungnahme des Anwaltes von Polanski, über die Auslieferung entscheiden. Einen Auslieferungsentscheid könne der Regisseur beim Bundesstrafgericht sowie beim Bundesgericht als letzte Instanz anfechten. Der französisch-polnische Filmemacher («Der Pianist») war am 26. September auf Basis eines US-Haftbefehls in Zürich festgenommen worden, wo er beim Zurich Film Festival für sein Lebenswerk geehrt werden sollte. Der 76-Jährige sitzt seitdem in Auslieferungshaft. Hintergrund ist ein seit den 70er Jahren anhängiges Verfahren wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen. Polanski hatte sich 1978 schuldig bekannt, mit einer 13-Jährigen Sex gehabt zu haben. Ihm wurde auch vorgeworfen, das Mädchen im Haus des Schauspielers Jack Nicholson unter Drogen gesetzt zu haben. Aus Furcht vor einer Gefängnisstrafe war er zunächst nach England und schließlich nach Frankreich geflohen. In der Schweiz hatte er sich dagegen wiederholt aufgehalten. na/ddp
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Dieser Artikel wurde am Freitag, 23. Oktober 2009 um 11:33 erstellt und ist in der Kategorie Unterhaltung abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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