Verfahren gegen Gentechnik-Kritiker vertagt07. Dezember 2009
Vor dem Landgericht demonstrierten mehrere Umweltaktivisten mit Transparenten wie «Wir sind keine Versuchskaninchen», «Justiz schützt die Gentechnik-Mafia» und «Wahrheit schafft Recht». Die «Aktion 3. Welt Saar» und «attac Saar» gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass durch den Prozess ein Kritiker «mundtot» gemacht werden soll. Im August hatte das Landgericht den 45-Jährigen zur Unterlassung mehrerer in der Broschüre getätigter Aussagen aufgefordert und ihm bei Nichtbefolgen ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro beziehungsweise sechs Monate Haft angedroht. Dabei geht es unter anderem um Behauptungen über die angebliche Veruntreuung von Fördergeldern durch Gentechnikfirmen. Zwischenzeitlich hat die Kammer die Zahlung eines Zwangsgeldes von 1000 Euro beziehungsweise zehn Tage Ordnungshaft beschlossen, weil die Broschüre weiterhin vertrieben wird. Über eine dagegen eingelegte Beschwerde ist noch nicht entschieden. Für das nun begonnene Widerspruchsverfahren hatte das Landgericht Bergstedt im November eine Gewährung von Prozesskostenhilfe verweigert und ihm unterstellt, dass es offenbar seiner Lebenseinstellung entspreche, sich gezielt als unvermögend darzustellen. Er wäre von seinem Alter und seinen Fähigkeiten durchaus in der Lage, sich die finanziellen Mittel für die Prozessführung zu beschaffen, hieß es in dem Kammerbeschluss. Diesen Beschluss kippte allerdings das saarländische Oberlandesgericht (OLG). Die OLG-Richter verwiesen zudem darauf, dass in dem Fall schwierige rechtliche und tatsächliche Fragen zu klären seien. Kläger sind die Geschäftsführerin der Firmen biovativ aus Groß Lüsewitz in Mecklenburg-Vorpommern und BioTechFarm aus Üplingen in Sachsen-Anhalt, Kerstin Schmidt, sowie der sachsen-anhaltinische FDP-Landtagsabgeordnete Uwe Schrader, der zugleich Vorstandsvorsitzender der Firma InnoPlanta aus Gatersleben in Sachsen-Anhalt ist. Sie sehen sich den Angaben ihres Anwalts Stefan Kropf zufolge in ihrem öffentlichen Ansehen beschädigt und verächtlich gemacht. Der Anwalt geht davon aus, dass voraussichtlich im Januar weiter verhandelt werde. Bergstedts Rechtsanwalt Tronje Döhmer dagegen sieht in der Unterlassungsverfügung des Gerichts eine Bedrohung der Meinungs- wie auch der Pressefreiheit. «Alle Behauptungen und Aussagen in der umstrittenen Broschüre können wir beweisen», sagte Döhner. Zugleich kritisierte der Anwalt, dass das Gericht trotz Aufforderung noch keine Frist zur Klageerhebung in der Hauptsache gesetzt habe. na/ddp
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