Zypries will versuchten Zugriff auf Kinderporno-Seiten bestrafen24. April 2009
Die Zugangsdaten (IP-Adressen) der Nutzer würden allerdings nicht zentral bei den Anbietern gespeichert, sondern nur dann in Kopie an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt, wenn diese für eine bestimmte Internetseite einen richterlichen Beschluss darüber erwirkt hätten, sagte Zypries. Sie verteidigte, dass die Novelle des Telemediengesetzes einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bedeute. Es sei zwingend für die Internetanbieter, die IP-Adresse eines Nutzers zu erfahren, der auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt zugreifen wolle, um ihn auf eine Stoppseite umleiten zu können. «Effektivere Sperrtechniken greifen noch tiefer in die Grundrechte ein, bis hin zu einem Filtern des gesamten Internetverkehrs», sagte die Justizministerin. na/uk, ddp
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Dieser Artikel wurde am Freitag, 24. April 2009 um 05:21 erstellt und ist in der Kategorie Deutschland abgelegt. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.
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